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Der PGR unterstützt den Pfarrer mitverantwortlich bei der Leitung der Pfarrgemeinde. Er berät mit dem Pfarrer Fragen des pfarrlichen Lebens und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer. Das tut er als ein von der Pfarrbevölkerung gewähltes Gremium. Soweit die Theorie, wie sie sich in der PGR-Ordnung findet, doch was bedeutet das in der Praxis.
Im Wesentlichen hat der PGR drei Aufgaben(bereiche):