- Was wir bieten >>
- Messen und mehr
- Kinder
- Jugend
- Erwachsene
- Senioren
- Soziales

Herzlich Willkommen auf der Informationsseite der Pfarre Maria Treu zur Pfarrgemeinderatswahl 2012. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Wahl, die Liste der Kandidaten (ab Ende Februar) sowie natürlich das Wahlergebnis (am 18. März 2012, voraussichtlich ab ca. 22:00 Uhr)
Der eigentliche Wahltag ist der 18.März 2012. Wann Sie tatsächlich Ihre Stimme abgeben können, finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite.
Die Wahl steht unter dem Motto "Gut, dass es die Pfarre gibt". Einen Leitartikel zur Wahl finden Sie in der Ausgabe Dezember 2011 - März 2012 der Begegnung.
Weitere Informationen zur Arbeit des Pfarrgemeinderats, seinen Aufgaben und Verantwortungen finden Sie unter http://www.pgr.at/
Als Ansprechpartner für die Pfarrgemeinderatswahl 2012 steht Ihnen der Wahlvorstand zur Verfügung. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl entsprechend der Wahlordnung verantwortlich.
Folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit dem Wahlvorstand stehen Ihnen zur Verfügung:
Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Wahl:
Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern entscheiden, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Passiv wahlberechtigt sind wahlberechtigte Katholiken, die
Die Kandidatur ist bis spätestens 5. Februar 2012 dem Wahlvorstand bekannt zu geben und mit der ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung sowei dem ausgefüllten Fragebogen zu bestätigen.
>> Download der Einverständniserklärung (von www.pgr.at)
>> Download des Fragebogen für Kandidaten
Laut Beschluss des amtierenden Pfarrgemeinderates werden bei der nächsten Wahl neun Pfarrgemeinderäte zu wählen sein. Die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandiaten sind den Aushängen zu entnehmen. Im Rahmen der Wahl dürfen von jeder Wählerin und jedem Wähler maximal neun Personen gewählt werden.
Auch bei der kommenden Wahl wird es wieder möglich sein, mittels Briefwahl abzustimmen. Falls Sie mittels Briefwahl an der Pfarrgemeinderatswahl 2012 teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 11. März 2012 beim Wahlvorstand dafür an.
Für Personen mit körperlichen Einschränkungen bieten wir wieder eine fliegende Wahlkommission an. Diese kommt zu Ihnen nach Hause und ermöglicht Ihnen somit die Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl. Sollten Sie Bedarf an der fliegenden Wahlkommision haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 11. März 2012 beim Wahlvostand.
Das Wahllokal für die kommende Pfarrgemeinderatswahl wird das Jugendheim der Pfarre Maria Treu sein. Das Jugendheim befindet sich in der Piaristengasse 45 und ist ebenerdig (behindertengerecht) zu erreichen. Details entnehmen Sie bitte dem Lageplan.
Bei der Pfarrgemeinderatswahl 2012 haben Sie an folgenden Tagen die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben:
Die Abgabe des Stimmzettels hat grundsätzlich persönlich vor der Wahlkommission zu erfolgen (ausgenommen Briefwahl). Jede stimmberechtigte Person erhält einen Stimmzettel. Erziehungsberechtigte erhalten darüber hinaus einen Stimmzettel für jedes noch nicht wahlberechtigte Kind. Für die Führung der Wählerliste hat jede Wählerin und jeder Wähler seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine Anschrift bekannt zu geben.
Der Wähler bzw. die Wählerin kreuzt auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, als Mitglieder des Pfarrgemeindrats zu wählen sind. Wird mehr als diese Anzahl an Namen angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig. Jede sonstige Veränderung des Stimmzettels (mit Ausnahme des Ankreuzens der vorgesehenen Felder) führt ebenfalls dazu, dass der Stimmzettel ungültig ist.
Die Auszählung beginnt sofort nach Schließen des Wahllokales. Das Wahlergebnis wird nach Abschluß der Auszählung auf der Homepage, in der Woche nach der Wahl durch Aushang sowie an dem, dem Wahltag folgenden Sonntag durch Verlautbarung bei allen Messen veröffentlicht. Nach Ende der Einspruchsfrist lädt der Pfarrer zur beratenden Sitzung ein, danach folgt die konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderats.
Jeder Wahlberechtigte kann gegen das Wahlergebnis bis längstens zwei Wochen nach dem offiziellen Wahltag schriftlich beim Wahlvorstand der Pfarre Einspruch erheben